Energieausweis.

Benötigen Sie einen Energieausweis? Der Energieausweis ist für alle Gebäude Pflicht, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden, und ist bei Neubauten ohnehin vorgeschrieben. Außerdem gibt er eine Hinweis auf die energetische Qualität des Gebäudes und gibt damit auf eine entscheidende Aussage zum Wert des Gebäudes und des Sanierungsbedarfes.

Beim Neubau muss der Mindeststandard (Effizienzgebäude 55 / Effizienzhaus 55) eingehalten werden – diese Niveau ist nicht ohne weiters einzuhalten und es lohnt sich, eine frühzeitige und kompetente Planung vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Den Energieausweis gibt es nach Bedarf (berechnet) und Verbrauch (aus Verbrauchsdaten). Der Bedarfsausweis ist wesentlich aufwendiger, allerdings liegen häufig nicht genügende Verbrauchsdaten zur Verfügung und der Energiebedarf muss somit berechnet werden.

Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt . Doppelhaushälften bzw. Reihenhausteile werden als separate Gebäude bewertet.

Bei Mischgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude, zum Beispiel Arztpraxis oder Ladengeschäft) sind zwei Energieausweise vorgeschrieben, einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.

Aufbau und Inhalt

Der Energieausweis besteht aus mehreren Seiten und zusätzlich beigefügten Modernisierungsempfehlungen.

Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala. Sie zeigt aufs einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich benötigt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich”, ist sein energetischer Zustand sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb”, sollte über Modernisierung nachgedacht werden. Und „rot” deutet auf große Einsparpotenziale hin.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Für den Energieausweis wird der Energieverbrauch (z. B. Strom, Öl oder Gas) der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Zeiten des Leerstandes werden berücksichtigt. Je kleiner das Gebäude desto stärker wird der Energieverbrauch vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Allerdings müssen die Verbrauchsdaten vollständig inkl. Leerstände über drei Jahre zur Verfügung stehen – bei Nichtwohngebäuden auch des gesamten Strombedarfs. 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Für diesen Energieausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand seines Zustandes (Baumaterialien, Dämmung usw.) ermittelt. Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle („Normnutzer“). So kann der Energiebedarf dieses Gebäudes mit anderen Gebäuden verglichen werden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für kleinere Häuser (bis vier Wohneinheiten) Pflicht, die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht saniert wurden.